BFP-Gemeinden beziehen Liedlizenz und SongSelect von der CCLI

Die Pfingstgemeinden des BFP in Deutschland erhalten ab dem 1. Januar 2011 die CCL-Liedlizenz und SongSelect von der CCLI Lizenzagentur. Der „Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR“ hat sich vor Kurzem für einen Wechsel von der VG Musikedition hin zu der CCLI entschieden. Die CCL-Liedlizenz erlaubt den angeschlossenen Gemeinden das Kopieren, Drucken, Speichern und Projizieren von Liedtexten und Noten. Außerdem ist es mit dieser Lizenz erstmals legal, Liederhefte und -sammlungen zu erstellen und diese innerhalb aller Gemeindeveranstaltungen zu nutzen. Zusätzlich zu der Liedlizenz bekommen die Gemeinden mit dieser Rahmenvereinbarung Zugang zu der Liederdatenbank SongSelect. Sie können damit Liedtexte in verschiedenen Formaten drucken, speichern oder direkt in Beamersoftware importieren sowie 30-sekündige Hörbeispiele der Lieder anhören. Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit, die Version SongSelect-PlusNoten zu bestellen, die zusätzlich Noten und Akkorde tausender christlicher Lieder zum Download enthält.

Dr. Martin Stötzel, Bundesschatzmeister des BFP kommentiert diese Entscheidung folgendermaßen:
„Wir freuen uns zukünftig mit der CCLI Lizenzagentur zusammen zu arbeiten. Bei der Entscheidung für die CCLI Lizenzagentur war ein entscheidender Faktor, dass viele beliebte Lieder nur von der CCL-Liedlizenz abgedeckt werden.
Da wir insbesondere in der SongSelect-Liederdatenbank eine große Erleichterung bei der Nutzung von Liedern in Gemeinden sehen, haben wir diese in den Rahmenvertrag mit aufgenommen. So müssen Gemeindemitarbeiter die Liedtexte nicht mehr mühsam suchen und abtippen. Rechtschreibfehler auf Liedfolien werden so zukünftig vermieden und die korrekten Urheberrechtsangaben sind auch direkt dabei.
Es hat uns gefreut, dass die CCLI auf unserer diesjährigen Bundeskonferenz Ende September in Willingen mit einem Stand vertreten war und die Gemeinden vor Ort über die neue Rahmenvereinbarung informiert hat. Das Feedback unserer Gemeinden zu diesem neuen Angebot war durchweg positiv. Insbesondere fanden die Gemeinden das Beratungsangebot in Urheberrechtsfragen sehr hilfreich. Zusammenfassen können wir sagen: Der Dienst der CCLI ist eine wertvolle Sache und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.“

Über den BFP

Der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden ist eine evangelische Freikirche und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er hat eine kongregational-synodale Struktur mit der Bundeskonferenz als zentrales Entscheidungsgremium. Dem BFP gehören in Deutschland über 700 Gemeinden mit ca. 48.000 Gottesdienstbesuchern an. Mitgliedschaft im BFP wird wesensmäßig als „Bruder- und Schwesternschaft“ verstanden, in die man theologisch, beziehungsmäßig und organisatorisch eingebettet ist, einander ergänzt und sich gegenseitig unterstützt. (www.bfp.de)
Über die CCLI

Die CCLI ist eine Lizenzagentur, die ihren Ursprung in der Kirche hat. Schon seit über 20 Jahren steht die CCLI weltweit im Dienst von Kirchen und Gemeinden.
Das CCLI-Lizenzprogramm erlaubt Gemeinden das Kopieren, Drucken und Speichern von Liedtexten und Notenbildern für den Gemeindebedarf. Das elektronische Liederbuch SongSelect bietet den Gemeinden Liedtexte, Noten und Akkorde zum Download. Mithilfe eines gut funktionierenden Verteilersystems der Lizenzgebühren trägt die CCLI dazu bei, dass die christliche Musik gefördert wird.