Jüngerschaftsschule ist Berufsausbildung
Kindergeld kann weiter empfangen werden Stuttgart. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Besuch einer sogenannten Jüngerschaftsschule eine Berufsausbildung darstellt und daher ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Das Kind des Klägers besuchte für ca. sechs Monate die „Jüngerschaftsschule“ des Missionswerks „Jugend mit einer Mission“ in Südafrika. Die „Jüngerschaftsschulen“ sind ein von „Jugend mit einer Mission“ …